Als Standard-Funktionsrechte werden all diejenigen Funktionsrechte bezeichnet, die jeder Nutzer erhalten soll. Ein neu angelegter Nutzer erhält somit automatisch die Standard- Funktionsrechte – ebenso neue MIs, die von der CSDB in BESTD Anzeige eingespielt werden. Alle übrigen Rechte müssen ihm durch einen Administrator explizit zugewiesen werden.
Sie sehen die Standard-Funktionsrechte, indem Sie die Schaltfläche Standard-Funktionsrechte ändern anklicken.
Sie erhalten das folgende Dialog-Fenster.
Übersicht über die Standard-Funktionsrechte
In der Variante Dezentral/Autark von BESTD Anzeige werden Ihnen folgende Standard-Funktionsrechte angeboten:
Die Standard-Funktionsrechte in der Variante »Dezentral/Autark«
In der Variante Zentral von BESTD Anzeige hingegen werden Ihnen folgende Standard-Funktionsrechte angeboten:
Die Standard-Funktionsrechte in der Variante »Zentral«
Noch einmal im direkten Vergleich:
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Die Standard-Funktionsrechte in der Variante »Dezentral/Autark« (links) und in der Variante »Zentral« (rechts)
Die Standard-Funktionsrechte werden bei den Technischen Regelungen durch die braune Farbe im Titel hervorgehoben.
Betrachten Sie das folgende Beispiel:
Das Recht »Entwurf« gehört derzeit nicht zu den Standard-Funktionsrechten.
Würden Sie beispielsweise oben im Fenster zur Änderung der Standard-Funktionsrechte die Option Anzeige Entwurfsansicht ankreuzen, so wäre anschließend das Recht Entwurf (= Entwurfsansicht) ebenfalls eines der Standard-Funktionsrechte und sein zuvor blauer Titel erschiene nun braun.
Das Recht »Entwurf« gehört nun zu den Standard-Funktionsrechten.
Hiermit werden die von Ihnen gemachten Änderungen nur auf neue Nutzer und Technische Regelungen angewendet und nicht rückwirkend auf alle bereits bestehenden Nutzer bzw. Technischen Regelungen.
Dialog zum Ändern der Standard-Funktionsrechte
Falls Sie die obige Checkbox abwählen, erhalten Sie einen Warnhinweis.
Warnhinweis beim Ändern der Standard-Funktionsrechte
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